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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Setzt sich “RTL” über Gesetzte hinweg?-kann nicht sein oder?

Setzt sich “RTL” über Gesetzte hinweg?-kann nicht sein oder?

4. 03. 2010

Bei Telefonnummern, die mehr Kosten als die üblichen Festnetznummern verursachen, besteht gemäß § 66 a TKG die Verpflichtung, den Preis pro Minute aus dem deutschen Festnetz anzugeben, verbunden mit der Information, dass Mobilfunkpreise abweichen können.

Zum 01.03.2010 änderte  sich nun das Telekommunikationsgesetz. Wir berichteten hier. Für Mehrwertdienstenummern muss zukünftig noch der Mobilfunk-Höchstpreis angegeben werden. In § 66 d TKG ist der Preis aus dem Festnetz pro Minute bereits reglementiert. Zukünftig wird festgelegt werden, dass der Preis für Anrufe von Servicediensten aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen kann.

So weit das Gesetz:  Daß es aber der Fernsehsender  RTL, damit anscheinend  nicht so genau nimmt, beweisen Fernsehfotos vom 4.3.2010 die in der Zeit von 13-14 Uhr entstanden.

PIC04

Wie ganz leicht zu erkennen ist, fehlt die  Minutenpreisangabe vom Mobilfunkanbieter.

PIC6

Liebes Team von RTL,  das ist nicht Verbraucherfreundlich, und da sollte doch nachgebessert werden oder?

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