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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Erste Haftbefehle für Zahl-Verweigerer der Rundfunkgebühren

Erste Haftbefehle für Zahl-Verweigerer der Rundfunkgebühren

18. 11. 2014

Die öffentlich rechlichen Fernsehanstalten von ARD, ZDF & Co. machen Ernst: Offenbar werden jetzt erste Haftbefehle gegen Gebührenverweigerer vollstreckt.
So geht es in Bayern bei der Eintreibung der Gebühr hart zur Sache.

Kunden des ARD/ZDF-Beitragsservices , die sich bislang weigerten die Rundfunkgebühren zu bezahlen, werden mit einer Auforderung zur Abgabe der Eidesstattliche Versicherung konfrontiert.

Der Bayerische Rundfunk schickte so folgendes Schreiben an einen Verweigerer.

 

Quelle mmnews

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