Abzocke mit Prepaid-Karte

Was auf den ersten Blick als günstige Flatrate beworben wird, offenbart sich oft als teurer Spaß. Wer nicht sehr sorgfältig das Kleingedruckte des Mobilfunk-Vertrages liest, kann böse Überraschungen erleben. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden, weiß Rechtsanwalt Michael Terhaag.
Reklamiert werden völlig überhöhte Rechnungen von bis zu über tausend Euro. Wer ein Handy mit Prepaid-Karte hat, geht davon aus, dass sich keine Verbindung mehr aufbaut, wenn das Guthaben verbraucht ist. Ein Anbieter hat jedoch eine dicke Rechnung verschickt, mit der Begründung, Internetgebühren könnten verzögert übermittelt und nachträglich abgerechnet werden – trotz Prepaid-Karte. Für Michael Terhaag ein klarer Fall:
Wird eine Prepaid-Karte als Prepaid beworben, dann gilt auch das Prepaid-Prinzip. Wenn sich erst aus den AGB ergibt, dass noch weitere Kosten folgen, ist das für den Kunden sicherlich überraschend und im Ergebnis rechtswidrig.
Bei hohen Summen lohnt es sich zu wehren. Der Anbieter muss beweisen, dass die Leistung in Anspruch genommen und ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.
Bei kleinen Differenzbeträgen empfiehlt es sich den Anbieter zu wechseln. Eine Flatrate zeichnet sich dadurch aus, dass durch eine Einmalzahlung alles abgedeckt ist. Doch viele Anbieter werben mit einer Flatrate, die eigentlich keine ist. Angeboten werden unzählige verschiedene Pakete, die beispielsweise freies Telefonieren am Wochenende oder nur in Deutschland beinhalten. Ein Vertrag kann dann angefochten werden, wenn die Einschränkungen für den Kunden nicht ersichtlich sind. Es reicht nicht, wenn der Verkäufer im Laden sagt, der Vertrag gelte ohne Einschränkungen. Entscheidend ist nicht, was die Werbung verspricht, sondern was im Vertrag steht.
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