Zwangsvollstreckungen von ARD/ZDF-Beitragsservice sind unwirksam
Die öffentlich-rechlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF versuchen zunehmend ihre sogenannten Rundfunkbeiträge per Zwangsvollstreckung einzutreiben. Dabei missachten sie nach Ansicht des LG Tübingen Az. 5 T 81/14 vom 19.05.14 zahlreiche Formvorschriften die dazu führen, dass die Zwangsvollstreckungen ungültig sind.
Zu den fehlenden Formvorschriften gehört, dass ARD/ZDF einen falschen Gläubiger in das Vollstreckungsersuchen schreiben. Weiterhin fehlen Siegel und Unterschrift auf den Vollstreckungsunterlagen und der Beitragszahler muss nachweislich einen Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) erhalten haben. Die Vollstreckungsgerichte müssen die Formvorschriften überprüfen.
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Gutachten von Rechtsexperten, die belegen, dass die GEZ-Gebühren in ihrer heutigen Form verfassungswidrig sind.
Quelle: mmnews.de