Rundfunkgebühren:Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Das erste Anschreiben des Beitragsservice ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist.
Ignoriert man dieses und eventuell folgende ähnliche Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitragsbescheid. In diesem teilt die Behörde die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf.
Wer alle Briefe mit dem Logo von ARD, ZDF und Deutschlandradio einfach in den Papierkorb „weiterleitet“, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt.
Die Rundfunkanstalten können ihre Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch- bis hin zu Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. Das müssen sie sogar. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzuforden.
Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangsvollstreckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitragspflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat.
Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren?
Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid „bestandskräftig“ wird. Versäumt man diese Frist, wird es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Ein bestandskräftiger Bescheid lässt sich zudem auch nachträglich nicht mehr anfechten.
Lohnt sich es zu klagen?
Eine Klage beginnt in der Regel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und kann – nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel – bis vor das Bundesverfassungsgericht führen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind momentan allerdings eher schlecht – zumindest dann, wenn man als Begründung die Unrechtmäßigkeit des gesamten Gebührenmodells anführt.
Erst kürzlich haben zwei Landesverfassungsgerichte bestätigt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Grundsätzliche Einwände wie den, dass Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benachteiligt werden, lassen die Gerichte nicht gelten.
Im übrigen können sich bestimmte Personengruppen ganz von der Beitragspflicht befreien lassen.
Quelle: anwaltauskunft.de