Wo Flatrate drauf steht, muss auch Flatrate drinstecken

Mit „Luxus-Highspeed-Surfen“ warb die deutsche Telekom auf ihrer Webseite für ihr Produkt „Call und Surf Comfort VDSL“. In der auf einer Unterseite befindlichen Tarifinformation stand unter anderem der folgende Text:
„ Internet-Flatrate: Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis – ohne Zeit-oder Volumenbeschränkung.“ […] „VDSL 25 Anschluss: Highspeed mit bis zu 25 Mbit/s im Downstream und bis zu 5 Mbit/s im Upstream.“
Es wurde im Text aber nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten monatlichen Transfervolumen auf etwa 6 MBit/S im Downstream sowie etwa 0,5 MBit/S im Upstream für den restlichen Monat verringert wird.
Das Landgericht Bonn befand, dass das Unternehmen mit hohen Übertragungsraten geworben habe, ohne deutlich über die Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten übertragenen Datenvolumen hinzuweisen. Diese Information bekomme der Verbraucher erst über einen umständlichen Internetpfad.
Das Landgericht Bonn hat nun der Telekom untersagt, mit diesem Slogan zu werben.
Die Deutsche Telekom hat dagegen nach Angaben des Gerichts Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Quelle: koeln-bonn.business.de / Spiegel