WISO – Gerichtliche Mahnbescheide von Katja Günther

Internet-Abzocker erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden. Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide .
Da ist ein großer Unterschied: Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen Sie reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Keiner prüft, ob der Anspruch wirklich besteht.
Auf diese gerichtlichen Mahnbescheide muss man unbedingt reagieren. Was genau zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern.
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quelle: youtube/SaschaNRW