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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2013

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2013

23. 09. 2013

Der Bundeswahlleiter hat am 23. September 2013 um 3.15 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 bekannt gegeben.

Bei einer Wahlbeteiligung von 71,5 Prozent (2009: 70,8 Prozent) haben die

– CDU  34,1 Prozent (2009: 27,3 Prozent)
– SPD  25,7 Prozent (2009: 23,0 Prozent)
– DIE LINKE  8,6 Prozent (2009: 11,9 Prozent)
– GRÜNE  8,4 Prozent (2009: 10,7 Prozent)
– CSU 7,4 Prozent (2009:  6,5 Prozent)
– Sonstige  15,7 Prozent (2009:  6,0 Prozent)
darunter:
FDP 4,8 Prozent (2009: 14,6 Prozent)
Afd 4,7 Prozent

aller gültigen Zweitstimmen erhalten.

Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz vorbehaltlich der sich aus dem Berechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Der neu gewählte Bundestag wird aus 630 Abgeordneten bestehen (2009: 622 Abgeordnete), darunter 28 Ausgleichsmandate.

Im 18. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Ausgleichsmandate) vertreten sein:

– CDU 255 Sitze (2009: 194), darunter 191 Wahlkreissitze (2009: 173)
– SPD 192 Sitze (2009: 146), darunter 58 Wahlkreissitze (2009: 64)
– DIE LINKE 64 Sitze (2009: 76), darunter 4 Wahlkreissitze (2009: 16)
– GRÜNE 63 Sitze (2009: 68), darunter 1 Wahlkreissitz (2009: 1)
– CSU 56 Sitze (2009: 45), darunter 45 Wahlkreissitze (2009: 45)

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise können im Internetangebot des Bundeswahlleiters abgerufen werden.

Die vorläufige Sitzverteilung nach Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei steht an dieser Stelle zur Verfügung.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2013 voraussichtlich am Mittwoch, dem 9. Oktober 2013, in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben.

Quelle: Pressemeldung Bundeswahlleiter

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