Verdopplung der Festbeträge für Hörhilfen ab 1. November

Die Zeiten, in denen ein Hörgerät relativ groß und gut sichtbar war, sind lange vorbei. Moderne Geräte sind kaum sichtbar und es gibt keinen Grund, sich für ein Hörgerät zu schämen.
Etwa 14 Millionen Menschen in Deutschland hören schlecht. Mehr als 8,9 Millionen von ihnen sind, laut Techniker Krankenkasse, sogar auf ein Hörgerät angewiesen.
Rund 500.000 Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden pro Jahr mit Hörhilfen ausgestattet. Um die Versorgung zu verbessern, hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, den Festbetrag für Hörgeräte fast zu verdoppeln:
Ab dem 1. November 2013 gilt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Festbetrag von 784, 94 Euro (inkl. MwSt.), darauf weist die TK heute in Hannover hin.
Die Nachsorge ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert abgerechnet. Zuvor lag der Festbetrag für Hörhilfen bei 421,28 Euro.
Die TK begrüßt die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes:
„Im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Hörgeräten, ist dieser Schritt notwendig, um die angemessene Versorgung der Betroffenen und die Teilhabe am technischen Fortschritt sicherzustellen“, erklärt Blaser.