Verbraucherzentrale vs Facebook: Richter erklären Freundefinder und Geschäftsbedingungen für rechtswidrig

Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte.
Das entschied gestern das Landgericht Berlin und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in vollem Umfang statt.
„Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren“,
so Vorstand Gerd Billen.
Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind.
Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.
Quelle: Verbraucherzentrale