Unsicherheit der Autofahrer: Sprit E10- Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen

Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind.
Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.
Sie müssen sich vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist.
Dazu stellt Ihnen die DAT eine Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge als kostenfreien Download zur Verfügung.
Diese Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können.
Quelle: DAT