Unfreiwillig zum Organspender? Im Ausland gelten oft andere Regelungen

Wer denkt schon in seiner Urlaubsvorfreude zwischen Kofferpacken und letzten Reisevorbereitungen an Organspende? Führt das Reiseziel ins Ausland, sollte aber darüber nachgedacht werden.
In vielen europäischen Ländern könnten Urlauber oder Geschäftsreisende unfreiwillig zu Organspendern werden. Die Techniker Krankenkasse (TK) rät daher vor dem Start in den Sommerurlaub oder vor Dienstreiseantritt, einen fremdsprachigen Organspendeausweis auszufüllen und zu den Ausweispapieren zu legen. Die persönliche Entscheidung wird dann im Ausland verstanden und beachtet.
Unverhofft kommt oft. Manchmal kann ein akutes Krankheitsereignis oder sogar ein Unfall zum Tod führen. Und: Andere Länder – andere Sitten: In vielen europäischen Ländern gilt hinsichtlich Organentnahme – im Gegensatz zu Deutschland – die Widerspruchslösung.
Die erlaubt, dass nach Eintritt des Hirntodes Organe entnommen werden dürfen. So zum Beispiel in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Italien oder Spanien. Die TK gibt Reisenden daher den Tipp, einen Spenderausweis in der Landessprache mitzunehmen. Darin kann dann einer Organentnahme – wenn gewünscht – widersprochen werden.
Übersicht über die Organspende-Regelungen in Europa:
- Belgien Widerspruchslösung
- Bulgarien Widerspruchslösung
- Dänemark Zustimmungslösung
- Deutschland Entscheidungslösung
- Estland Widerspruchslösung
- Finnland Widerspruchslösung
- Frankreich Widerspruchslösung
- Griechenland Widerspruchslösung
- Großbritannien Zustimmungslösung
- Irland Widerspruchslösung
- Italien Widerspruchslösung
- Kroatien Widerspruchslösung
- Lettland Widerspruchslösung
- Litauen Zustimmungslösung
- Luxemburg Widerspruchslösung
- Niederlande Zustimmungslösung
- Norwegen Widerspruchslösung
- Österreich Widerspruchslösung
- Portugal Widerspruchslösung
- Rumänien Zustimmungslösung
- Schweden Widerspruchslösung
- Slowenien Widerspruchslösung
- Slowakei Widerspruchslösung
- Spanien Widerspruchslösung
- Tschechien Widerspruchslösung
- Türkei Widerspruchslösung
- Ungarn Widerspruchslösung
- Zypern Widerspruchslösung
Zustimmungslösung:
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, zum Beispiel mittels Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Widerspruchslösung:
Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Entscheidungslösung:
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die eigene Bereitschaft zur Organ -und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende aufzuklären.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Beiblätter zum Organspendeausweis in allen 23 Amtssprachen der EU unter www.organspende-info.de/organspendeausweis/beiblaetter zur Verfügung, die kostenfrei heruntergeladen werden können.