Telekom: Einstweilige Verfügung gegen Telomax GmbH

Die Deutsche Telekom geht gegen die telomax GmbH vor: Der Bonner Konzern hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den nach ihren Angaben „zweifelhaften Anbieter“ erwirkt.
Dem Frankfurter Unternehmen steht es aber noch frei, Rechtmittel gegen die Verfügung einzulegen. Der Anbieter sei sehr kreativ gewesen: Ein bereits im Dezember von der Bundesnetzagentur für bestimmte Leistungen von teloxmax auferlegtes Abrechnungsverbot konnte der Anbieter umgehen. Die Artikelleistungsnummern seien einfach geändert und die gleichen Leistungen weiterhin berechnet worden.
Quelle: onlinekosten.de
Unbestätigten Meldungen zu Folge, steht aber eine mögliche Nachfolgefirma der telomax GmbH schon in den Startlöchern: Die „co-ncept GmbH“