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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Teilnahme an ausländischem Online-Glücksspiel “Black Jack” ist strafbar

Teilnahme an ausländischem Online-Glücksspiel “Black Jack” ist strafbar

6. 01. 2015

Die Teilnahme an Glücksspielen in so manchen Online-Casinos ist mitunter problematisch- vorallem dann, wenn diese keine Lizens für Deutschland vorweisen können.

So haben Richter am Amtsgericht München erstmalig eine einzelne Strafe wegen der bloßen Teilnahme an einem Online-Glücksspiel ausgesprochen.

Neben der ausgesprochenen Geldstrafe (70 Tagessätze) erklärte das Gericht außerdem den Verfall des erlangten Gewinns. Es wurde alles Geld eingezogen, was der Spieler vom Anbieter erlangt habe, ohne dass er etwaige Einsätze oder sonstige Verluste abziehen dürfe. Im vorliegenden Fall waren dies ca. 64.000,- EUR.

Quelle: Dr.Bahr

TagsCasinoDatenGameGeldGerichtGlückspielInternetKonsumerLizensPokerSicherheitTippsVerbraucher

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