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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Streaming-Abmahnungen:Die IP Beschaffung war eine Straftat

Streaming-Abmahnungen:Die IP Beschaffung war eine Straftat

16. 12. 2013

Das höchste Gericht in der Schweiz hatte bereits 2010 entschieden, dass es untersagt ist, “Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen”. Daher verstößt die Beschaffung und Weitergabe von IP Adressen gegen das Gesetz in der Schweiz- und ist damit strafbar.

Laut dem damals ergangenem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne sind “IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen”. Weiter erachtete es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, “wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen”.

Klare Signale gegen Ausforschung

Mit dem Entscheid hatte das Bundesgericht eine klare Grenze gesetzt gegen die willkürliche Ausforschung der Privatsphäre im Internet.

“Somit hat die “Archive AG” gegen Schweizer Recht verstossen und der deutsche Anwalt Thomas Urmann, sowie die beiden Gesellschafter der Firma, die deutschen Staatsangehörigen Ralf Reichert und Wiik Philipp, haben sich mutmasslich strafbar gemacht und müssen wohl in der Schweiz mit einem Gerichtsverfahren rechnen”.

Hohe Schadensersatzforderungen von betroffenen Usern, “vorausgesetzt sie sind in der Schweiz ansässig“, sind nicht ausgeschlossen. Die schweizer Gerichte werden u.a. auch feststellen müssen, ob es sich bei der aktuellen Tat um bandenmässige oder organisierte Kriminalität handelt.

Quelle: schweizmagazin

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