Rundfunkbeitrag: Haustürkontrollen sind doch weiter möglich

Die Linkspartei weist in ihrem offiziellen Blog darauf hin, dass die Satzungen der Landesrundfunkanstalten ausdrücklich Beitragsfahnder vorsehen, die mit den gleichen Befugnissen ausgestattet seien wie die alten GEZ-Fahnder.
Tatsächlich sieht die online abrufbare „Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ des MDR, stellvertretend für die der übrigen Landesanstalten vor, dass „Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs“ betraut werden können.
Sie können „insbesondere mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt“ werden.
Die mit einem Dienstausweis auszustattenden Fremdkräfte sollen laut Satzung Auskünfte einholen und Nachweise verlangen können.
In die Wohnung lassen muss man im übrigen die Fremdkräfte nicht. Wohnungen dürfen sie nur betreten, wenn ihnen der Bewohner das ausdrücklich gestattet.
Die Kontrolleure haben nicht mehr Befugnisse als Sie oder ich- auch wenn die Fahnder ein wichtiges Gesicht aufsetzen und mit einem sogenannten Dienstausweis wedeln.
Quelle: stern.de