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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›NRW-Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen

NRW-Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen

6. 03. 2012

Die Warnungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor eventuellen gesundheitlichen Schäden durch den Genuss elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) verstoßen nicht gegen die Berufsfreiheit einer Herstellerfirma.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag eines Herstellers und Vertreibers von E-Zigaretten abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts ist das Ministerium für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und sei damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich (Az.: 16 L 2043/11).

Autor: TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

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