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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Neues Gesetz zur Unfallverhütung verabschiedet und in kraft!

Neues Gesetz zur Unfallverhütung verabschiedet und in kraft!

1. 04. 2010

(AP) Aufgrund vieler schweren Unfälle bei Fußgängern im Winter, verursacht durch unpassendes Schuhwerk, bzw. abgenutzten  Schuhsohlen, hat der Bundesrat auf initiative der “Versicherer in Deutschland”  ein neues Gesetz beschlossen, welches ab sofort Gültigkeit hat.

20945 Der sogenannte  Schuh Tüv oder auch Sicherheitsprüfung genannt .

Dabei wird die Schuh-Sohle auf genügend Profil überprüft, damit der Träger der Schuhe bei Glatteis oder rutschigem Boden immer genug Standfestigkeit hat, und somit Unfälle mit Frakturen minimiert werden.

Vorgeschrieben ist die Sichtprüfung für Schuhe die vorwiegend in den Wintermonaten getragen werden.

Die vorgeschriebene Profiltiefe der Schuhe beträgt Minimum 2,8 mm. Verstöße gegen das neue Gesetz werden mit 10 Euro Bussgeld geandet.

Für die bestandene Sichtprüfung bekommt der Besitzer der Schuhe  in seinen

schuhpassSchuhpass einen Vermerk,  und an die Schuhe ein Siegel.

Die Prüfung übernimmt jede Tüv oder Dekra Stelle in Deutschland, die dazu extra einen Schuhbeauftragten abgestellt hat.

Wie uns der Tüv Nord mitteilte, wird aber darum gebeten, von telefonischer Terminvereinbarung  für das Schuhsiegel abzusehen.

TagsBundesratBundestagDekragesetzGesetzgeberKonsumerNewsSchuheSchuhtüvTippTÜVTüv NordUnfallverhütungVersicherung

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