Neue Wundermittelchen bei Verkaufsfahrten?

Es gibt sie angeblich, neue Wundermittel gegen, oder für alles. Und verkauft werden kann natürlich auch alles, solange der Verkäufer gut ist.
Aizoon, Immun, Vital und Aktiv zum einmaligen super Sonderpreis von € 2.400,–
Darauf gibt es sensationelle 50% Rabatt und gratis einen Messerkoffer, einen Hund, ein Handy, ein Uhrenset, ein Lebensmittelpaket und einen Farbfernseher 🙂
Verkäuferin ist Maria Grote in Twistringen, offenbar bekannt als Glücksfee. Der Vertrag enthält auch eine Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf ist zu richten an: Handelsvertretung Reinhold Dopp. (s. R.)und eine handschriftlich notierte Handynummer (Mo. – Fr. 17 – 19 Uhr), mehr nicht.
Man hat aber noch mehr vermeintliche Hürden für den Widerruf eingebaut: Zum Wundermittel ist handschriftlich vermerkt:
Dieses Produkt/Angebot ist auf Wunsch des Kunden zusammengestellt.
Damit wird versucht das Widerrufsrecht auszuschließen (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), was aber sicher nicht zutreffend ist.
Weiter ist ausserdem zu lesen:
Nach Öffnung des Gütesiegels keine Rückgabe der Lebensmittelprodukte möglich.
Das mag vielleicht tatsächlich möglich sein, jedoch stehen die Kisten originalverpackt und versiegelt im Keller.
Auf seinen Widerruf erhält er als Antwort, dass er das Gütesiegel geöffnet habe und deswegen eine Rücknahme nicht mehr möglich sei.
Woher weiß er das? Auf den jetzt erstmals vorgelegten AGB steht handschriftlich angeblich vom Paketdienst eingetragen:
Auf Wunsch des Kunden geöffnet und kontrolliert.
quelle und ganzer Beitrag bei Lawblog