Neue Datenschutzerklärung bei „Google“

Ab dem 1. März 2012 wird es eine einzige, übergeordnete Datenschutz-Richtlinie bei Google geben.
Dieser müssen die Nutzer zustimmen, wenn sie weiterhin als angemeldete Nutzer die Dienste von Google in Anspruch nehmen wollen.
Datenschutzerklärung von Google:
„Zum Zwecke einer besseren Servicequalität werden möglicherweise die über Ihr Konto bereitgestellten Informationen mit Informationen aus anderen Google-Services oder Services von Drittanbietern kombiniert. Bei bestimmten Services geben wir Ihnen zudem die Möglichkeit, die Zusammenführung solcher Informationen zu deaktivieren.“
Eine einheitliche Datenschutzerklärung ist aus Sicht des Nutzers wegen der Einfachheit begrüßenswert.
Es kann jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Google gezielt eine Vielzahl von personenbezogenen Daten miteinander verknüpft und so die Möglichkeit hat, ein umfassendes Profil eines Nutzers herzustellen.
Zu Recht weist RA Solmecke darauf hin, dass es bei der Datenschutzerklärung an Transparenz fehlt.
Quelle: datenschutzbeauftragter-info.de