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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Mario Barth verliert Rechtssteit vor dem LG Düsseldorf

Mario Barth verliert Rechtssteit vor dem LG Düsseldorf

5. 08. 2011

Niemand muss Mario Barth lustig finden- ausser er sich selbst vielleicht und sein-  nehmen wir mal an-  gut verdienender Markenrecht Anwalt.  Im Januar dieses Jahres hat Barth sich mit “Nichts reimt sich auf USCHI”  ja schon mal heftig reingeritten, und nun ist Barth erneut in Sachen Markenrechte auf die Nase gefallen.

Den Slogan “Nicht quatschen, MACHEN” wollte Mario Barth für sich beanspruchen. Ist damit aber vor dem Landgericht Düsseldorf aber auf die Nase gefallen.

Das Landgericht ist in seiner Begründung der Meinung:

…dem reinen Wortzeichen “Nicht quatschen, MACHEN” kommt als zum Allgemeingut   gehörende   Lebensweisheit   keine  wettbewerbliche  Eigenart  zu.

Der Slogan   ist  – wie   die   Beklagten   zu  Recht  einwenden   – auch   schon   vor  der Verwendung  des Klägers im Rahmen seines Bühnenprogramms  von Dritten auch in der Öffentlichkeit als allgemeine Lebensweisheit verwendet worden, so z.B. in der Dialektform  “Nit quake – make” auf Wahlplakaten  sowie als Motto der Düsseldorfer Karnevalssession  2005/2006.

Insoweit  unterscheidet  sich  der  hier streitgegenständliche Slogan auch von den übrigen, von dem Kläger aufgezählten Slogans anderer  Comedians,  wie z.B. “Es gibt Reis, Baby” (Helge Schneider), “Die Ente bleibt draußen” (Loriot) oder “Nicht jeder Prinz kommt uff’m Pferd” (Cindy aus Marzahn).

Ungeachtet der Frage, ob diese Slogans über wettbewerbliehe Eigenart verfügen  – worüber  im  Rahmen  dieses  Rechtsstreits  nicht  zu  entscheiden  ist  – handelt  es  sich  bei  diesen  Sprüchen jedoch  anders  als  bei  dem  Slogan  “Nicht quatschen,  MACHEN”  ersichtlich  nicht um allgemeine  Lebensweisheiten,  die schon vor Verwendung  durch die jeweiligen Comedians zum allgemeinen  Sprachgebrauch gehörten.

Quelle: Internet-law

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