Mahnbescheid- Falsche Angaben können Betrug sein

Wie Udo Vetter auf seinem Lawblog berichtet, können bewusst falsche Angaben in einem Mahnbescheidsantrag strafbar sein. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Betrugs.
Der Betreffende hatte Forderungen aus “Schuldanerkenntnis” geltend gemacht, obwohl es diese Anerkenntnisse gar nicht gab – ebenso wenig wie die angeblichen Forderungen selbst.
Auch wenn das Urteil inhaltlich fragwürdig ist, müssen Gläubiger künftig sorgfältiger sein, wenn sie Mahnbescheide beantragen.
Ein Gutes hat die Entscheidung des OLG Celle aber auf jeden Fall:
Sie kann auch gegen die Betreiber von Abofallen verwendet werden. Diese beantragen ja gerne Mahnbescheide, obwohl sie es von Gerichten häufig schwarz auf weiß haben, dass sie kein Geld von ihren vermeintlichen Kunden verlangen dürfen.
Quelle: Lawblog