Langzeitkranke: Stufenweise Wiedereingliederung wird in Niedersachsen zu wenig genutzt

Herzinfarkt, Krebs, Rückenprobleme oder Depression – so lautet meist die Diagnose bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben sind.
Obwohl sie nur etwa fünf Prozent der über 412.000 Arbeitsunfähigkeits-Fälle im Jahr 2011 in Niedersachsen ausmachten, waren sie für fast die Hälfte aller Fehltage verantwortlich, so der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK).
Zum persönlichen Schicksalsschlag kommt eine lange Arbeitspause, die oft nicht leicht wieder aufzuholen ist. Deshalb bieten Krankenkassen die so genannte stufenweise Wiedereingliederung an.
„Der Patient kann ausprobieren, was er leisten kann, ohne den Druck zu haben, sofort wieder voll einsatzfähig sein zu müssen“, erläutert Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen.
Allerdings wird diese Möglichkeit noch zu wenig genutzt:
2011 haben rund 2.800 TK-Versicherte in Niedersachsen davon Gebrauch gemacht. Das entspricht nur 15 Prozent der Langzeitkranken. „Der Übergang von krank zu gesund ist fließend. Deshalb würden wir uns wünschen, dass noch mehr Langzeitpatienten diese Chance nutzen würden, um die eigene Belastungsfähigkeit zu testen“, so Voermans.
In Absprache mit dem Patienten erstellt der behandelnde Arzt einen Wiedereingliederungsplan, der genau festlegt, über welchen Zeitraum er wie viele Stunden arbeiten kann. Dieser Plan wird Arbeitgeber sowie Krankenkasse vorgelegt und wenn nötig angepasst. Zunächst arbeitet der Mitarbeiter nur wenige Stunden täglich. In den folgenden vier bis acht Wochen wird das Pensum bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert.
Während der Wiedereingliederung gilt der Patient weiterhin als arbeitsunfähig, deshalb bekommt er in der Regel auch weiter Krankengeld. Nur wenn der Arbeitgeber sich freiwillig bereit erklärt, Lohn zu zahlen, oder Selbstständige Einnahmen erzielen, ruht das Krankengeld oder wird entsprechend gekürzt. Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Auch wenn der Patient eine ambulante oder stationäre Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung gemacht hat, kann er mit einer stufenweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zurückkehren. In der Regel erstellt dann der betreuende Arzt der Rehabilitationseinrichtung den Wiedereingliederungsplan. Statt Krankengeld wird dem Patienten von der Rentenversicherung ein Übergangsgeld bezahlt, bis er wieder seinen vollen Lohn erhält.