Landgericht Düsseldorf zeigt Branchenbuch-Abzockern Grenzen

Die Firma GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH, bekannt durch ihr Online-Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de, musste eine empfindliche Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf hinnehmen.
Die üblicherweise von der Firma genutzten Formulare versuchen zu verschleiern, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Das Landgericht Düsseldorf (30 O 148/10) hat sich mit dem Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.
An folgenden Punkten nahm das Gericht Anstoß:
- dass bei einer zweijährigen Mindestvertragslaufzeit mit einem Monatspreis geworben werde, was gegen § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verstoße;
- dass gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verstoßen werde, was nach § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig sei;
- dass die im Kopf des Formulars gewählte Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge“ mit dem Gewerberegister verwechselt werden könnte, und dieser Eindruck durch vorausgefüllte Felder und die generelle Gestaltung des Formulars noch gefördert werde;
- dass auch Gewerbetreibende häufig unter Zeitdruck stünden und mit nur einem Blick zwischen Werbung und wichtiger Post unterscheiden müssten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.