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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Klagewelle gegen Webseitenanbieter Euroweb

Klagewelle gegen Webseitenanbieter Euroweb

17. 10. 2011

Welcher Unternehmer oder Gewerbetreibender der eine Homepage als Webauftritt haben möchte, kennt sie nicht?-  die  Euroweb Internet GmbH und die Unternehmenstochter Webstyle 

In den vergangenen Jahren gab es von Seiten der Kunden etliche Beschwerden über die Geschäftspraktiken der Firmen, sodass sich in der Vergangenheit, und auch jetzt noch, die verschiedensten deutschen Gerichte mit der Firma und deren Kunden beschäftigen müssen.

Derweil scheint bei der Justiz allmählich die Skepsis gegenüber der Firma Euroweb zu wachsen. So gab im Januar 2011 das Landgericht Hildesheim einem Kläger Recht, der sich beim Vertragsabschluss getäuscht fühlte. Die Richter werfen Euroweb arglistiges Handeln vor:

“Die von ihr für ihre Vertriebsmitarbeiter durch den Marketingbogen und den Leitfaden für Marketing-Beauftragte vorgegebene Gestaltung von Vertragsgesprächen mit der Gegenüberstellung des Kaufkunden- und des Referenzkundenangebots bezweckt ja gerade die Verschleierung der tatsächlichen Umstände ihres Vertriebssystems. Insoweit handelt die Klägerin zumindest mit bedingtem Vorsatz, weil sie die Ungerechtigkeit der bei den Vertragsgesprächen gemachten Angaben kennt”,

heißt es in dem Hildesheimer Urteil. Euroweb hatte dagegen Berufung eingelegt, am 13. Oktober wurde der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Bereits 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass die von Euroweb abgeschlossenen Verträge als Werkverträge einzustufen seien und damit jederzeit kündbar.

“Das Urteil vom BGH war eine ganz wichtige Entscheidung”,

unterstreicht Rechtsanwalt Thorsten Wachs.

Ein Kommentator im Artikel der TAZ meint:

Einige Angaben im Artikel sind leider ungenau und dies führt zu einem falschen Eindruck:

1)
Die Euroweb hat auch zahlreiche Prozesse verloren, insbesondere die bisher 8 bekannten Verfahren vor dem BGH: II ZR 79/09, VII ZR 111/10, VII ZR 133/10, VII ZR 134/10, VII ZR 135/10, VII ZR 146/10, VII ZR 164/10, VII ZR 223/10, VII ZR 45/11

In den verfahren ging es um die Kündbarkeit der Verträge (diese sind kündbar) und um die Zahlungsansprüche die vielfach gänzlich oder mindestens zum größten Teil verworfen wurden. Das vor den BGH-Verfahren z.B. das LG Kamenz unsinnig urteilte wird sich nicht wiederholen.

2)
Bei (nur behaupteten) 20.000 Kunden 2.000 Prozesse ist nicht normal. Wenn es “normal” wäre, dann wären die Deutschen ein Volk von Querulanten.

3)
In Kassel läuft ein Verfahren vor dem Landgericht, in welchem es darum geht, ob die die Euroweb mit der Zahl von 20.000 Kunden werben darf. Der dortige Kläger hat vorgerechnet, dass die Euroweb allenfalls 10-11.000 Kunden hat. Bis jetzt wurde seitens der Euroweb in der Sache nichts handfestes vorgetragen. (12 O 4008/11)

4) Die Euroweb hat auch das Verfahren um die Wiederaufnahme in das Ranking verloren. Die Richter des LG Düsseldorf haben im Urteil 34 O 149/11 ausgeführt, dass die Euroweb den Betreibern des Rnkings gegenüber objektiv und unstreitig (also unzweifelhaft) unwahre Angaben gemacht haben.

Übrigends: Neben der Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt auch die Leipziger Staatsanwaltschaft wegen Betruges gegen die Euroweb-Geschäftsführung.

Quelle: TAZ

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