Kaffeefahrtennepp der TFV Treuhand-Finanzverwaltung

Warnung vor einer Kaffeefahrtveranstaltung der „TFV “ Treuhand-Finanzverwaltung, großkotzig nennen sie sich im Briefkopf:
§ 661 a BGB – Betreung – Finanzservice – Kapitalverwaltung von Bargeld – Hauptgewinne – Insolvenzware.
Das ganze unterschrieben von einem Hans Grunewald. Wobei schon alleine die Erwähnung des Pagragrafen 661a in dem Briefkopf blanker Unsinn ist.
In dem Schreiben besagter Firma, mit Briefkastensitz in 49449 Holdorf , wird einem wieder einmal das „Blaue vom Himmel“ versproch. Vom Navi bis zur Spielekonsole – und natürlich Bargeld.
All diese schönen Sachen sollen die „Gewinner“ erhalten. Nur der ganz aufmerksame Leser entdeckt, dass der versprochene Gewinn in Höhe von 673,61 Euro sich auf einem sogenannten „Travellerkonto“ befindet, und der versprochene Gewinn mit einem Reisekonto verrechnet wird, wenn Sie bei der Kaffeefahrt eine Reise buchen.
Um dem ganzen einen hochseriösen Anstrich zu geben, ist dem Schreiben der TFV noch eine rein erfundene Barauszahlungsanweisung einer AAA Bank beigelegt.
Doch auch hier gilt: Vorsicht Abzocke.
Bei dieser Kaffeefahrt wird Ihnen vermutlich nur wertloser oder überteuerter Plunder angedreht- und Sie dürfen eine Reise buchen, die Sie bei den meisten Reisebüros vermutlich günstiger bekommen.
Unser Rat:
Wenn sie gerne Busfahren wollen, ein kostenloses Frühstück geniessen wollen, dann nehmen sie daran teil.
Aber!
Nur denken Sie daran, der Veranstalter dieser Kaffeefahrt hat geschultes Personal, das Sie mittels Psychotricks doch davon überzeugt, kaufen zu müssen.