IT Experte wegen Beschaffung von geheimen NATO-Unterlagen zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der ehemaliger Nato-Mitarbeiter und IT-Experte Manfred K. hatte im Jahr 2012 auf der US-Airbase Ramstein geheime Daten des Militärbündnisses ausgespäht.
Der 61 jährige war damals als Zivilangestellter im Datenverarbeitungs- und IT-Bereich der NATO– im Hauptquartier der Alliierten Luftstreitkräfte für Zentraleuropa in Ramstein beschäftigt.
Er verschaffte sich in seiner Eigenschaft als IT Experte unbeschränkten Zugang zu einer Reihe von geheimhaltungsbedürftigen Dateien, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der NATO gefährden konnte und als Staatsgeheimnisse anzusehen sind.
Diese Daten wollte er einem Angehörigen eines fremden Geheimdienstes zuspielen.
Oberlandesgericht Koblenz den Angeklagten rechtskräftig wegen landesverräterischer Ausspähung sowie wegen Versuchs der landesverräterischen Ausspähung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Gegen die Verurteilung hat sich der Angeklagte mit einer Reihe von Verfahrensrügen und mit sachlichrechtlichen Beanstandungen gewandt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Beschluss vom 1. Oktober 2014 – 3 StR 150/14 / OLG Koblenz – Urteil vom 19. November 2013 – 3 StE 1/13-2
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2014