Ist Werbung mit „Made in Germany“ noch gerechtfertigt?

„Made in Germany“ ist ein wichtiges Marketing-Instrument. Viele Verbraucher verbinden es mit Qualität. Wenn jedoch wesentliche Komponenten aus dem Ausland stammen, könnte diese Werbung irreführend sein, meinen Experten.
Zur Verwendung von „Made in Germany“ gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Diese Angabe ist nur ein Herkunftshinweis.
„Es gibt keine Instanz, die im Vorhinein überprüft, dass ‚Made in Germany‘ tatsächlich auch gerechtfertigt ist“, erklärt Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale.
Doch auch wenn es keine Nutzungsbedingungen gibt, deren Einhaltung man einklagen kann, gibt es im deutschen Wettbewerbsrecht den juristischen Tatbestand der „irreführenden Werbung“ – und die ist verboten.
Das kontrolliert die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. in Frankfurt a.M.“ (kurz Wettbewerbszentrale).
Sie mahnt im gegebenen Fall Hersteller oder Händler ab oder klagt auf Unterlassung.