GWE:Achten Sie aufs „klein“gedruckte

Es werden Unternehmer, Freiberufler oder Selbständige im Fax der GWE aufgefordert, ihre Daten wie Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Internetadresse, zu überprüfen oder einzutragen und das empfangene Fax unterschrieben zurückzusenden.
Dabei wird eine genaue Frist gesetzt, bis wann das Fax beantwortet sein muss. Reagiert ein Unternehmer nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, erhält er im Anschluss ein erneutes Fax, das ebenfalls wieder wie ein Behördenschreiben aufgemacht ist.
Nie unter Zeitdruck unterschreiben
Viele Unternehmer unterschreiben das Fax und wundern sich kurze Zeit später, wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Erst dann bemerken sie, dass sie Opfer einer geschickten Zahl-Falle geworden sind.
Im Kleingedruckten steht, dass die Unternehmer mit ihrer Unterschrift einen Vertrag für den Eintrag in einem Online-Gewerberegister abgeschlossen haben. Dem Unternehmen “GWE” wird Betrug und Täuschung vorgeworfen, weil es mit einer geschickten Masche schon zahlreiche Unternehmer in die Irre geführt haben soll.