Gewinnspiele: Bußgeldverfahren gegen 9 Live, DSF, Kabel 1, Das Vierte und Sat 1 eingeleitet!

Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen erfüllen noch nicht die Vorgaben der Landesmedienanstalten im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf
„Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren. Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert“,
so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider.
Das gelte auch für neuartige Gewinnspiele, die seit kurzem Kabel 1 und Pro Sieben in ihren Werbeunterbrechungen zeigen. Nach erster Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit
„der schnellste Anrufer gewinnt“
getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird.
Neben der Festsetzung empfindlicher Bußgelder kann im Bußgeldverfahren auch die Herausgabe widerrechtlich erlangter Gewinne angeordnet werden.
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