GEMA geht erfolreich gegen „UseNeXT“ mit einstweiliger Verfügung vor

Die GEMA hat erfolgreich gegen den Anbieter „UseNeXt“ (Aviteo Ltd.) eine einstweilige Verfügung durch das LG Hamburg erwirkt.
In der Begründung heisst es:
„Ein Zugangsdienst haftet für Urheberrechtsverstöße, wenn er sein Angebot auf den Download geschützter Werke ausrichtet – insbesondere, wenn der Anbieter Erwerbszwecke verfolgt und seinen Dienst anonym ausgestaltet hat.“
„UseNeXt bietet als kommerzieller Anbieter Zugang zum Usenet an. Dabei handelt es sich um eine Technik, mit der man Netzwerke von Diskussionsforen einrichten kann (sogenannte Newsgroups). Bei UseNeXt können sich Nutzer in Diskussionsforen gegenseitig urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellen, die auf Servern weltweit verteilt sind.“
Laut GEMA untersagte das LG Hamburg nun UseNeXt die Nutzung von zehn von der GEMA exemplarisch ausgewählten Werken. Der Dienst war der Aufforderung nicht nachgekommen, einen weitergehenden Schutz für urheberrechtlich geschützte Werke einzurichten.
Die GEMA spricht einem „bahnbrechenden Erfolg gegen die illegale Nutzung von Musikwerken” und gibt an, eine „substantielle Ausweitung der Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten” erwirkt zu haben.
Um das für diesen Fall zu beurteilen, ist eine endgültige Entscheidung des LG Hamburg abzuwarten.
Quelle: Gema
Auf den Bericht hin, erhielten wir eine Stellungnahme der Firma Aviteo mit folgendem Inhalt:
Stellungnahme der Firma Aviteo
„Entgegen der Darstellung der GEMA ist es nicht so, dass UseNeXT grundsätzlich nicht verhindert, dass urheberrechtlich geschützter Inhalte heruntergeladen werden können. Im Gegenteil ist es gängige Praxis, dass beanstandetet Inhalte im Rahmen des Notice-and-Takedown grundsätzlich bei den einzelnen Serverbetreibern gemeldet und von diesen aus dem usenet entfernt werden.
Eine andere Handhabe steht der Aviteo bei gemeldeten Rechtsverletzungen nicht zur Verfügung, da die Aviteo nur als Zugangsvermittler zum usenet tätig ist und somit keinen Einfluss auf die Inhalte hat. Der GEMA hätte somit zur Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder dieser deutlich weniger aufwändige und kostengünstigere Weg offen gestanden. Die Aviteo Ltd. leitet derzeit weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung ein.“