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Frühverrentung wegen psychischer Leiden- Burnout und Schmerzsyndrom

27. 03. 2014

Die Frühverrentungsanträge wegen Psychischer Leiden, wie z.B. Burnout und Schmerzsyndrom nehmen sprunghaft zu. Diese Aussage ist ansich- nichts Neues. Neu ist nur, dass die Anzahl der bewilligten Frührenten deutlich abgenommen hat.

Rentenexperte Rechtsanwalt Peter Knöppel erklärt dazu:

Der Kampf zur Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente wird härter

Rechtsstreitigkeiten werden fast ausschließlich nur noch über Gericht geführt, wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger die beantragte Leistung außergerichtlich ablehnt. Im gerichtlichen Verfahren werden in aller Regel ärztliche Gutachten und Stellungnahmen eingeholt, welche dann den Gesundheitszustand des Betroffenen und dessen Erwerbsfähigkeit darstellen.

Nur über diese Gutachten eröffnet sich für den Klagenden dann eine Chance, eine Rente zu erhalten.

Rentenverfahren sind langwierig und kosten Zeit und Nerven

Es empfiehlt sich daher dringend ein Frühverrentungsverfahren nicht ohne Beistand eines Rentenberater oder Fachanwaltes für Sozialrecht zu führen. Sinn und Zweck einer solchen Dienstleistung ist es, dass die Betroffenen nicht durch die Beschäftigung mit dem Prozessstoff noch kränker werden, als sie schon sind, sondern den Fall abgeben. Trotzdem müssen die Betroffenen sehr viel Geduld mitbringen.

Rentenverfahren dieser Art laufen vielfach über Jahre

Es sei noch erwähnt, dass der Grundsatz Rehabilitation vor Rente gilt. Es muss mit Hilfe des Rententrägers versucht werden, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Erst wenn dies nicht möglich ist, oder der Krankheitszustand so gravierend ist, dass eine Reha nicht Aussicht auf Besserung gibt, ist ein Weg über den Rentenantrag eröffnet.

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