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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Flexstrom ist pleite – Erst mal Ruhe bewahren

Flexstrom ist pleite – Erst mal Ruhe bewahren

13. 04. 2013

Hand hält den Stecker eines Elektrogerätes - © Eisenhans - Fotolia.comDer Stromanbieter Flexstrom hat am Freitag (12.04.2013) Insolvenz angemeldet.

Auch die Tochtergesellschaften des Berliner Anbieters, OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind pleite, teilte Flexstrom mit.

Das Geschäft der Gas-Tochter FlexGas dagegen werde durch einen Investor weitergeführt.

Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW rät betroffenen, vorerst Ruhe zu bewahren. Die Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. So lange Flexstrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen.

Größere Vorauszahlungen sollte man allerdings nicht leisten, bis die Dauer der weiteren Versorgung feststeht. Erteilte Einzugsermächtigungen sollten Sie möglichst sofort widerrufen. Kürzlich abgebuchte Beträge können Kunden von ihrer Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen.

Quelle und Videobeitrag WDR

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