Fall Mollath:OLG Nürnberg ordnet Wiederaufnahme an- sofortige Freilassung angeordnet

Das OLG Nürnberg hat heute einen Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.07.2013 aufgehoben und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath angeordnet.
Der Vorsitzende des Senats hat außerdem die unverzügliche Entlassung Mollaths aus der Unterbringung verfügt.
Das Oberlandesgericht hat nur einen einzigen Wiederaufnahmegrund bejaht, nämlich den der unechten Urkunde und sich deshalb mit den weiteren Aspekten erst gar nicht beschäftigt.
Quelle: internet-law