Euroweb- expanded Version II

Prozessakten haben manchmal eine merkwürdige Eigenschaft- sie wandern, manchmal sogar an die richtigen Stellen 🙂
Im Akt, ein Schreiben des Anwalts Alexander Feitzinger von der Kanzlei Berger in Köln und Düsseldorf vom 29.06.2010. Bei der Kanzlei Berger handelt es sich um die Rechtsanwälte, welche die Firmen Webstye und Euroweb vertreten.
Verfügungsantrag an das Landgericht Bremen in der Sache 9 O 975/10.
Darin wird ausgeführt, es sei unwahr und die Verbreitung sei zu unterlassen, dass 1.300 (unzufriedene) Kunden gegen die Euroweb klagten.
Nun, ob 1.300 unzufriedene Kunden gegen die Firma Euroweb klagen oder ob die Euroweb gegen 1.300 Kunden, welche wegen gewisser unzufrieden stimmender Umstände (gerade hinsichtlich des Vertragsabschlusses bei dem der Firma Euroweb wohl von einer beachtlichen Zahl dieser Kunden Täuschung vorgehalten wird) nicht zahlen, ist aus meiner Sicht irrelevant.
In der Öffentlichkeit bestreitet die Euroweb auf der eigenen Webseite in eigenen, und sicherlich recht beschönigten Meinungsforum diese Zahl nicht, sondern bestätigt sogar konkludent, dass die Euroweb womöglich (Wortwahl: ambivalente Zahlen) sogar gegen 1.400 Kunden Gerichtsverfahren führte.
Die Euroweb-Behauptung, diese Zahlen seien immer noch deutlich niedriger bzw. besser, als die mancher Dax-Konzerne stellen also zum einen eine weitere Bestätigung des Sachverhaltes dar.
Zur reinen Anzahl der Prozesse gab es im März diesen Jahres aus dem Pressederzernat des Amtsgerichts Düsseldorf folgende Auskunft:
…elektronisch sind bei uns für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis heute über 1400 Zivilverfahren unter Beteiligung der Euroweb Internet GmbH und der Euroweb Marketing GmbH erfasst. Als laufend sind derzeit etwa 220 Verfahren erfasst.
Lesen sie den ganzen Bericht bei: https://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com/2010/11/euroweb-und-kanzlei-berger-im-geruch.html
Anzumerken sei hier noch:
Das Landgericht Düsseldorf: Verträge sind kündbar
Zitat:
Durch das Urteil vom 04.03.2010 beim Bundesgerichtshof (BGH) hat die Euroweb Internet GmbH die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf 21 S 53/08 (Vorinstanz Amtsgericht Düsseldorf 31 C 8544/07) in Bezug auf ihren Internet-System-Vertrag erfolgreich bestritten. Leider entschieden die Instanz-Gerichte in der Folgezeit wiederholt, dass dieser Vertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit vom Besteller (Kunden/Partnerunternehmen) gekündigt werden könne.
Auch im Urteil des Landgerichtes Düsseldorf in der Sache 22 S 12/10 heißt es in der Begründung auf Seite 9 unter 3. deutlich:
Die Beklagte hat aber den Internet System Vertrag wirksam nach § 649 S. 1 BGB gekündigt.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Revision zugelassen und das anderslautendes Urteil des BGH vom 4.3.2010, beachtet. Ob die Euroweb in die Revision gegangen ist, das Urteil also eventuell nicht rechtskräftig geworden ist, ist hier noch unklar. Veröffentlicht hat die Euroweb Internet GmbH das Urteil jedoch selbst und zwar ebenfalls ohne einen Hinweis auf dessen Rechtskraft.
Quelle: https://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com/2010/11/euroweb-intenet-gmbh-vertrage-sind.html