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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›EuGH verbietet “Sie haben gewonnen” Werbung

EuGH verbietet “Sie haben gewonnen” Werbung

19. 10. 2012

Herzlichen Glückwunsch. Vorbei ist es mit den persönlich adressierten kleinen Briefen oder Postkarten die dem Empfänger Geld, einen Traumurlaub oder das topaktuelle Smartphone versprechen.

Denn persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen wie Kreuzfahrten oder Autos sind illegal – jedenfalls dann, wenn die Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-428/11).

Derlei unlautere Geschäftspraktiken sind auch dann verboten wenn die, dem Empfänger auferlegten Kosten im Verhältnis zu seinem Gewinn nur geringfügig sind.

Quelle: Handelsblatt

TagsDatenEuGHGeldGerichtGewinnspielGewinnversprechenIllegalKonsumerkonsumer.infoNewsRechtssache C-428/11SicherheitTippsUrteilVerbraucher

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