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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Einkaufsgutscheine von Schlecker

Einkaufsgutscheine von Schlecker

27. 01. 2012

Seit die Firma Schlecker Insolvenz angemeldet hat, kann es vorkommen, dass einige Filialen von Schlecker “Einkaufsgutscheine” nicht annehmen.

Der Insolvenzverwalter von Schlecker kann dies anordnen.

Die Verbraucherzentrale rät, den Gutschein aufzubewahren und in der betreffenden Filiale später noch einmal nachzufragen, weil neue Anweisungen kommen oder lohnenswerte Forderungen noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können.

Quelle: B.Z.

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