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Home›Konsumentenschutz›Gesundheit›E-Zigarette mit Nikotin ist ein Arzneimittel? Handel mit E-Zigarette verboten?

E-Zigarette mit Nikotin ist ein Arzneimittel? Handel mit E-Zigarette verboten?

4. 03. 2012

Die Bundesregierung hat angeblich die nikontinhaltigen elektrischen Zigaretten als zulassungspflichtige Arznei eingestuft.

Der Verkauf des nikotinhaltigen Liquids, dass in den E-Zigaretten verdampft wird, ist ohne entsprechende Zulassung  illegal.

Die begehrten elektrischen Glimmstängel, könnten demnach praktisch nur noch mit den weiterhin erhältlichen Liquiden ohne Nikotin betrieben werden.

Mit Blick auf den oft genutzten Vertriebsweg der E-Zigaretten und Liquide über das Internet erklärte die Bundesregierung, dass auch der Online-Handel untersagt sei.

Mit dem Versand verstoßen Händler gegen das Arzneimittelgesetz, weshalb die Liquide „sichergestellt und eingezogen werden“ können, erklärte die Bundesregierung.

Quelle: heilpraxisnet

Update: Aus der heutigen Wochenendzeitung

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Selbst in Zeitungen wird die E-Zigarette nur OHNE Nikotin beworben.

Die Redaktion entschuldigt sich, wenn sie bei der besagten Meldung vom Naturheilkundeportal einer angeblichen Falschmeldung aufgesessensein sollte.

Aber auch Focus, Stern  und diverse andere Blätter berichten ähnliches.

https://www.google.de/search?q=E-Zigarette+ein+Arzneimittel%3A+Handel+verboten

Trotzdem lassen wir den Artikel einmal so stehen wie er ist. Der Sturm der Entrüstung über ein Verbot ist groß.

TagsApothekeArzneiE-ZigaretteGeldGesundheitInternetKonsumerNewsNikotinnikotinhaltigen LiquidsNikotinplasterSonstigesVerbraucherZigaretten

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