DSL-Drosselung bei Filesharing auf alle Kunden ausgeweitet

Wie wir schon im Mai 2012 berichteten, hatte Kabel Deutschland eine Vertragsklausel für Kundenverträge eingeführt, die eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bei Filesharing auf 100 kBit/s vorsieht.
Kabel Deutschland hat nun seine AGB erweitert, und eine weitere Vertragsklausel eingefügt, die über eine DSL-Drosselung in Sachen Filesharing, auch auf „alte Verträge“ ausgeweitet.
„Die Übertragungsgeschwindigkeit wird bei Filesharing auf 100 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Die Drosselung tritt aber nur dann in Kraft, wenn an einem einzelnen Tag zehn Gigabyte Datenvolumen erreicht worden sind.“
Ein Sprecher von Kabel Deutschland äußerte gegenüber „Golem“, dass die Drosselung nötig sei, um den Dienst aufrecht zu erhalten.
Die Drosselung könnte allerdings für „Gamer“ ein Problem werden, wenn Kabel Deutschland einen Stream oder ähnliches als Filesharing ansieht.
Quelle: Gamestar