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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Dreist: Kaffeefahrteinladung an einen Verstorbenen

Dreist: Kaffeefahrteinladung an einen Verstorbenen

28. 06. 2011

Wir berichteten am 11.5.2011 über eine Kaffeefahrt mit Erinnerung und Abzockgarantie. Wie uns ein Leser mitteilt versucht nun die “Zentrale für Gewinnverteilung”(ZfG) mit einer angeblichen Erinnerung für ein Frühjahrsgewinnspiel sogar einen Toten einzuladen.

Auch die Drohung dass, wenn man an der Kaffeefahrt nicht teilnimmt die entstandenen Kosten in Höhe von 23 Euro zu tragen hätte, sind schon eine Frechheit. Dazu sei gesagt, solch ein Passus ist vollkommener Unsinn– zumindest, wenn es sich auf so genannte Kaffeefahrten bezieht.

Der Veranstalter dieser Kaffeefahrt ist uns kein Unbekannter. Mehrfach schon ist die Ausflugsplanung in Neuenkirchen mit Kaffeefahrtenabzocke bekannt geworden.

Auch hier gilt: Verlassen Sie sich darauf, den versprochenen Gewinn bekommen Sie nicht.

Und denken Sie daran, der Veranstalter dieser Kaffeefahrt hat geschultes Personal, das  Sie mittels Psychotricks doch davon überzeugt, kaufen zu müssen.

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