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Die unverantwortlichen Tipps des LKA Bayern

29. 05. 2010
Die umgerüsteten Streifenwagen verfügen zusätzlich über rotes Blitzlicht

Was  sollte man tun, wenn man im Internet auf Kinderpornografie stößt, und dies anzeigen möchte?.

Bei  Focus Online findet man folgende  Empfehlung der Polizei:

Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. Die leite die Inhalte dann an die zuständigen Experten der Polizei weiter.  Wenn man zum erstmöglichen Zeitpunkt Initiative ergreift, wird man selbstverständlich nicht als Verdächtiger, sondern als Zeuge behandelt.

erklärt Christian Brauner, Pressesprecher des LKA Bayern.

Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie. Der Besitz ist strafbar.

so Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog. Vetter weiter…

Ich will mir auch gar nicht vorstellen, was Polizisten sagen, wenn der Anzeigenerstatter auf seinem Weg zur Wache zufällig kontrolliert wird. Die Aussage “Ich wollte das gerade bei der Polizei abgeben” dürfte vermutlich für nichts gut sein, außer für einige trockene Lacher im Pausenraum des Reviers.

So geht das aber nicht, liebe Polizei, dieser Ratschlag ist für den Mülleimer.

Problematisch ist der Zwischenspeicher des Internet-Browsers: Die Programme lagern oft Inhalte von Webseiten auf derFestplattedes Computers – für den Fall, dass sie noch mal gebraucht werden. Wird eine solche Datei beispielsweise bei einer Hausdruchsuchung auf der Festplatte eines Computers gefunden, kann ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage die Folge sein. Selbst wenn man den Browser-Speicher löscht, befinden sich möglicherweise noch Kopien in den Tiefen der Festplatte.

Unter anderem deshalb rät Vetter eher zu einer anonymen Anzeige – online über einen Anonymisierungsdienst oder von einem Internetcafé aus.

Quelle: Lawblog

TagsBilderFilmeGerichtInternetKinderpornografieKonsumerLandeskriminalamt BayernLKAPolizeiPornoRechtsanwaltVorsicht-FalleWarnung

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