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Home›Konsumentenschutz›Nachrichten›Der Verbraucherztentrale Bundesverband mahnt Google wegen totem Briefkasten ab

Der Verbraucherztentrale Bundesverband mahnt Google wegen totem Briefkasten ab

22. 04. 2013

googleDie deutsche Niederlassung des Suchmaschinenkonzerns Google hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern kassiert.

Diese kritisieren den Verstoß des Unternehmens gegen die Impressums-Pflicht.

Denn die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht darauf ausgelegt, dass überhaupt geantwortet wird. Vielmehr müsse man sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten Googles durch die E-Mail-Formulare im Hilfe-Bereich wühlen.

Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, was nun in einer Abmahnung mündete.

Quelle: winfuture

TagsAbmahnungDatenE-MailGeldGerichtGoogleImpressumInternetKonsumerkonsumer.infoPolitikRechtsanwaltSicherheitTippsVerbraucherVerbraucherzentraleVerbraucherzentrale Bundesverband

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