Bundesweit tätiger Kaffeefahrtbetreiber soll hinter Gitter

Der legendäre Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Deshalb soll der Angeklagte Andreas S. (Kaffeefahrtbetreiber) zwei Jahre und zwei Monate wegen gewerbsmäßigen Betruges hinter Gitter.
Der 41-Jährige soll die meist älteren Teilnehmer von Kaffeefahrten abgezockt haben. Nach Überzeugung des Cloppenburger Amtsgerichts ist S., der in einem großzügigen Haus wohnt, ein gewerbsmäßiger Betrüger.
Mit angeblichen Gewinnen von bis zu 3000 Euro habe er vor allem Senioren angelockt, so die Münsterländische Tageszeitung. Doch statt des Geldes habe es – für 900 Euro – Elektro-Matratzen gegeben.
S. habe sich, so das Gericht, bei den Verkaufsveranstaltungen nicht nur Kaufverträge unterschreiben lassen, sondern auch Überweisungsträger.
Wurde ein Kaufvertrag widerrufen, habe S. die Überweisungsträger eingesetzt, um doch noch an das Geld der Senioren zu kommen.
Das sei ihm in 15 Fällen auch gelungen.
S. hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Quelle: infranken