KONSUMER | News & Ratgeber

Main Menu

  • Print
  • TV
  • Blog

logo

KONSUMER | News & Ratgeber

  • Print
  • TV
  • Blog
AllgemeinDatenhandelHinweisInternetNachrichtenNewSicherheitTippTippsVerbraucherWarnungen
Home›Konsumentenschutz›Allgemein›BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Handel mit Recovery-CDs

BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Handel mit Recovery-CDs

7. 10. 2011

Bei der Windows- OEM-Version wird die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert. Die Käufer der Computer erhalten zusätzlich eine Sicherungs-CD mit der Software (sog. Recovery-CD).

Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, an dem Computer selbst angebracht.

Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass:

der Weiterverkauf von Windows-Recovery-CDs, bei denen zusätzlich das am PC-Gehäuse angebrachte Echtheitszertifikat abgelöst und der weiterveräußerten CD beigelegt wird, gegen die Markenrechte von Microsoft verstößt.

Urteil vom 6. Oktober 2011 – I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat.

Quelle: Bundesgerichtshof

TagsBetriebssystemBGHBundesgerichtshofComputerGeldGerichtInfoInternetKonsumerMicrosoftNewsOEMOEM SoftwareRecoverySicherheitTippTippsUrteilVerbraucherWindows

Kontaktieren Sie uns