Autofahrer Achtung:Das neue Punktsystem- bei 8 Punkten ist der Lappen weg

Ab heute, den 1. Mai 2014 tritt nach monatelangen Debatten eine grundlegende Reform der berühmt-berüchtigten Verkehrssünderdatei in Kraft, mit der das Bundesverkehrsministerium die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und für mehr Übersichtlichkeit im Sanktionssystem sorgen will.
Der Chef der Flensburger Verkehrssünderkartei, Ekhard Zinke, verteidigte die ab 1. Mai geltenden Änderungen. „Das neue System an sich ist durch die Reduzierung der Punkte übersichtlicher, durch die feststehenden Fristen leichter nachvollziehbar und durch die Fokussierung auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße gerechter“.
Während bisher Ordnungswidrigkeiten mit einem bis vier Punkten gewertet wurden und Straftaten mit bis zu sieben Punkten, gibt es jetzt nur noch folgende Varianten:
• ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten (z. B. 25 km/h schneller gefahren als erlaubt oder zu geringer Abstand zum Vordermann)
• zwei Punkte bei schwereren Verstößen (z. B. „unauffällige“ Trunkenheit am Steuer mit über 0,5 Promille Blutalkohol oder illegale Autorennen)
• drei Punkte bei Straftaten verbunden mit Fahrverbot (z. B. stark alkoholisiert am Steuer, Unfallflucht)
Bis zu 3 Punkte können Autofahrer in Flensburg „sammeln“, ohne dass das weitere Folgen für sie hat – abgesehen von der Geldbuße natürlich. Mit 4 oder 5 Punkten meldet sich erstmalig das Straßenverkehrsamt mit einer Ermahnung, verbunden mit dem Appell, sein Verhalten zu ändern. Bei 6 oder 7 Punkten gibt es eine Verwarnung. Sind dann 8 Punkte erreicht, ist der Ofen tatsächlich aus. Der Betroffene gilt als ungeeignet, ein Auto zu lenken, und muss den Führerschein abgeben.
Da ein einzelner Punkt im neuen System schwerer ins Gewicht fällt, werden die alten Punkte umgerechnet. Die Grenze für den Führerscheinentzug sinkt ja von 18 auf 8 Punkte, auch alle anderen Werte reduzieren sich. Beispielsweise werden drei alte Punkte in einen „neuen“ überführt.
Außerdem werden manche Punkte komplett gestrichen. Mit der Reform gelten nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße für Punkte. Wer ohne korrekte Plakette in eine Umweltzone hineinfährt, Fahrtenbuchauflagen missachtet oder im Straßenverkehr jemanden beleidigt, wird dafür nicht mehr mit Punkten belegt. Hat er oder sie wegen solcher Delikte bereits Einträge in Flensburg, fallen diese im Register unter den Tisch.
Wer (nach der neuen Zählweise) zwischen einem und fünf Punkte hat, kann weiterhin ein Aufbauseminar in einer Fahrschule belegen. Alle fünf Jahre kann dadurch aber nur maximal ein Punkt gestrichen werden. Punkte verfallen aber nach einer gewissen Zeit auch automatisch. Anders als bisher verjährt jedes Delikt unabhängig davon, ob noch andere Verstöße vorliegen. Die Fristen verlängern sich also nicht mehr durch neue Eintragungen.
Einfache Ordnungswidrigkeiten (also alles, was einen einzelnen Punkt einbringt) verjähren nach 2,5 Jahren. Die schwereren Verstöße werden nach fünf Jahren gelöscht, die höchste Kategorie für Straftaten erst nach zehn Jahren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viele Punkte sich über die Jahre bereits angehäuft haben – das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gibt gratis Auskunft. Drucken und füllen Sie einfach den Antrag auf Auskunft aus und schicken Sie diesen samt Kopie des Ausweises an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg.
Das ganze funktioniert auch im Netz mit einem Online-Formular, hierfür benötigen Sie allerdings einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und die „AusweisApp“. Leider lassen sich die Punkte selbst nicht bequem online anzeigen.
Die Auskunft erfolgt grundsätzlich nur per Post.
Quelle: wdr2.de