Auf PayPal Anordnung: eBay-Käufer zerhackte wertvolle Violine

Eine Verkäuferin aus den USA stellte bei eBay eine wertvolle alte Violine zur Auktion. Mit einem Höchstgebot von 2.500 US-Dollar erwarb schließlich ein Käufer aus Kanada das Instrument, das noch vor dem Zweiten Weltkrieg gefertigt wurde.
Nach der Lieferung las der Käufer sich den Geigenzettel durch, der wie bei Streichinstrumenten üblich, innen angebracht war.
Auf dem Zettel stand der Hinweis auf Maurice Bourguignon, einen belgischen Geigenbaumeister. Das nahm der Käufer als vorgebliches Zertifikat für die Geige, die das Versprochene jedoch seiner Ansicht nach nicht hielt. Das Instrument stammte seiner Ansicht nach nicht aus der Werkstatt des belgischen Meisters.
Für diese Fälle sieht die PayPal-Käuferschutzrichtlinie vor, dass der Käufer einer als Fälschung beanstandeten Ware diese an den Verkäufer zurücksenden müsse – oder an PayPal. Allerdings könne PayPal den Käufer vor Rückerstattung des Kaufpreises auch „auffordern, den Artikel zu zerstören und Beweise der Zerstörung zu liefern“.
Der Käufer zerhackte die Geige und schickte davon ein Foto an die Verkäuferin und Paypal. Die Violine war jedoch echt…
Quelle: Spiegel