Anzahlungen beim Möbelkauf keine Pflicht


Für viele Deutsche ist es selbstverständlich, die Möbel schon vor Lieferung oder Einbau anzuzahlen. Doch dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet. Dennoch verlangen viele Möbelhäuser bei der Bestellung einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung.
Aber das ist für Kunden möglicherweise riskant.Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet und die Ware nicht mehr liefern kann, ist das Geld ganz oder mindestens zum Teil verloren.
Unser Rat:
Möglichst nicht mehr als 20 Prozent im Voraus bezahlen. Denn 2014 mussten immerhin mehr als 100 Möbelhändler ihre Pforten schließen.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Kunden die Ware in der Regel nicht bezahlen, bevor sie da ist. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus. Die Möbelhändler wollen sich davor schützen, dass sie auf der extra bestellten oder angefertigten Ware sitzen bleiben und verlangen entsprechende vertragliche Sicherheit.
Doch damit wälzen sie das Risiko auf die Kunden ab.
Für die Käufer ist es daher am besten, gar keine Anzahlung zu leisten. Wenn der Verkäufer jedoch darauf besteht, sollte diese nicht zu hoch ausfallen. Je nachdem, ob es sich um eine einfache Bestellung oder eine Maßanfertigung handelt, sind 10 bis 20 Prozent normalerweise ausreichend.
Quelle: ruv.de