Änderungen bei Beratungs- und der Prozesskostenhilfe

Wenn Sie Geringverdiener sind- also ein niedriges Einkommen haben, können Sie ab sofort Ihre Rechte vor Gericht besser verteidigen. Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht.
Bislang wurde die Beratungsbeihilfe nur für die Bereiche des Zivilrechts, unter anderem das Arbeitsrecht, das Verwaltungsrechts sowie des Sozialrechts gewährt.
Ab 1. Januar 2014 gelten für die Prozesskostenhilfe neue Regeln
Ab sofort kann die Beratungshilfe nunmehr in allen rechtlichen Angelegenheiten bewilligt werden.
Die neue Regelung sieht aber vor, dass jeder, der Prozesskostenhilfe bekommt, dem Gericht nun vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus melden muss, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern.
Erhöht sich das Einkommen monatlich um mehr als 100 Euro oder werden die Belastungen monatlich um mehr als 100 Euro weniger, muss die Partei dies dem Gericht mitteilen.
Ausserdem kann das Gericht künftig verlangen, dass der Antragsteller eine Versicherung an Eides statt über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgibt. Die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nun auch möglich, wenn der Antragsteller dem Gericht wesentliche Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Änderungen ihrer Anschrift absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtig oder nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
Wem unrichtige Angaben nachgewiesen werden, der muss ein Strafverfahren befürchten.
Quelle: Pressemeldung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern