Abofallenkönig: Bei Michael Burat sind alle doof…

Wer kennt ihn nicht, Deutschlands wahrscheinlich bekanntesten Abofallenkönig mit Sitz in Rodgau, Michael Burat. (outlets.de, routenplaner.de, uva.)
Nun, Herr Burat hat schon eine etwas absonderliche Meinung von Gesetz und Ordnung. Eigentlich findet er alle Menschen doof. Ausser sich selbst natürlich.
In seinem Internetblog „savonarola.org“ bezeichnet er Frauen, wenn es um „Schuhe“ geht, als gehirnlose Menschen- Juristen die nicht seiner Meinung sind unwissend, die Verbraucherzentralen ebenso- und Internetnutzer die auf seine Abofallen reingefallen sind, werden einfach in Interviews mit verschiedenen Journalisten als so eine Art „Zechpreller“ tituliert.
Herr Burat ist immer der Klügere und vorallem ist er, „seiner Meinung“ nach, vollkommen „unschuldig“- und weil er „unschuldig“ ist, befasst sich die Justiz seit Monaten mit dem Abzockgeflecht des Herrn Burat.
Dass ihm nun eine Eingabe an den Deutschen Bundestag mittels einer Petition überhaupt nicht gefällt und selbige selbstverständlich von ihm als purer Unsinn bezeichnet wird, ist aus Sicht des Nutzlosseiten Betreibers Burat verständlich.
In der Petition heisst es:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.
Dass Herr Burat in seinem Blog auf § 263 StGB (Betrug) verweist und behauptet, dass die Bundesregierung keinen Grund hat, etwas an der Definition des Betrugsparagraphen zu ändern, ist unserer Meinung nach Quatsch.
Der Betrugsparagraph 263 StGB mit seinen Straftatbeständen wurde geschaffen als es noch keine „Neuen Medien“ gab und somit wurden damals einige Straftatbestände (weil unbekannt) nicht mit aufgenommen.
Die Gegenwart zeigt uns, dass sehr wohl bei Gesetzen nachgebessert wird.
Wir können an dieser Stelle nur nochmal alle betroffenen Nutzer von Abofallenseiten auffordern, sich an der Petition im Bundestag zu beteiligen.