Abofallen im 2. Jahr bezahlen oder nicht, das ist die Frage!

Derzeit häufen sich in der Redaktion von Konsumer die Anfragen mit den ständig gleichen Fragen von Opfern der Abofallenbetreiber, wie zb. megadownloads, outlets, 99downloads und alle anderen.
Ich habe im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits bezahlte?.
Diese Frage beantwortet Ihnen hier jetzt unser Kooperationsanwalt Peter Knöppel.
“Vielfach wird die erneute Zahlungsaufforderung der Kostenfallenbetreiber damit begründet, dass mit der ersten Zahlung die gesamte Forderung anerkannt worden ist. Daher sei man zur Bezahlung des zweiten Jahresbetrages auch verpflichtet.
Ist dies aber wirklich so ?
Unserer Auffassung nach kann dies so nicht stimmen.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2008 entschieden, dass die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung nicht die Annahme eines Anerkenntnisses der beglichenen Forderung rechtfertigt. Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07.
Was will uns der BGH damit sagen ?
Wer eine Rechnung vorbehaltlos zahlt, sagt damit noch lange nicht, dass er diese Rechnung auch wirklich akzeptiert.
Man denke zum Beispiel an die Rechtsprechung zu Bezahlung der Betriebskosten im Mietrecht, die immer dann sofort zur Zahlung fällig werden, wenn die Abrechnung den formellen Voraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung entspricht. Stellen sich im nachhinein Fehler heraus, so muss der Vermieter Rückerstattungen leisten.
Und das gilt aus unserer Sicht auch für Kostenfallen im Internet.
Hier haben die Opfer gar nicht im Blick, ob rechtswirksam Verträge abgeschlossen sind, ob die Widerrufsbelehrung richtig ist und ob die AGB „wasserdicht“ sind.
Schon wegen des vielfach falschen Widerrufsbelehrung haben die Kunden schnell die Möglichkeit den gesamten Vertrag rückgängig zu machen und können dann auch schon gezahlte Jahresbeiträge zurückfordern.
Daher sollten sich die Kostenfallenopfer nicht mutlos machen lassen und die zweite „ Rate“ nicht zahlen.”
Wir danken der Anwaltskanzlei anwaltsofort aus Halle für die klärenden Worte.